Beschwerdeverfahren

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer oder dem mit der Reparatur beauftragten Dienstleister unverzüglich nach Entdeckung des Mangels eine Reklamation zu übermitteln. In schriftlicher oder elektronischer Form muss er seine Kontaktdaten, eine Beschreibung des Mangels und seine Wünsche bezüglich der Bearbeitung der Reklamation angeben. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei der Meldung des Mangels oder unverzüglich nach dessen Meldung über die von ihm gewählte Reklamation zu informieren.

Ein Wechsel der Reklamation ohne Zustimmung des Verkäufers ist nur möglich, wenn der Käufer die Reparatur eines Mangels verlangt hat, der sich als irreparabel erweist. Macht der Käufer seine Reklamation bei einer wesentlichen Vertragsverletzung nicht rechtzeitig geltend, stehen ihm dieselben Rechte zu wie bei einer unwesentlichen Vertragsverletzung.

Der Käufer ist verpflichtet, den Kauf der Ware nachzuweisen (vorzugsweise durch einen Kaufbeleg). Die Frist für die Bearbeitung der Reklamation beginnt mit der Übergabe/Lieferung der Ware an den Verkäufer oder den mit der Reparatur beauftragten Dienstleister. Die Ware muss während des Transports zum Schutz vor Beschädigungen geeignet verpackt, sauber und vollständig sein.

Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Reklamation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, zu entscheiden, es sei denn, für die Entscheidung ist ein fachliches Gutachten erforderlich. Die Information über die Notwendigkeit eines fachlichen Gutachtens wird dem Käufer innerhalb dieser Frist mitgeteilt. Der Verkäufer wird die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach deren Eingang, bearbeiten, es sei denn, mit dem Käufer wurde schriftlich eine längere Frist vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Käufer dieselben Rechte zu wie bei einer wesentlichen Vertragsverletzung.

Verweigert der Verkäufer die Beseitigung des Mangels, kann der Käufer eine angemessene Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum vom Eingang der Reklamation bis zu deren Behebung oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer die Ware abholen musste.

Wird die Ware oder ein Teil davon ersetzt, gilt die Haftung des Verkäufers wie beim Kauf neuer Ware oder eines neuen Teils davon. Ist es nicht möglich, den Status der Reklamationsbearbeitung online zu verfolgen, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer auf dessen Wunsch per E-Mail oder SMS über die Beilegung der Reklamation zu informieren. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen angemessenen Kosten.

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